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Bücher - Aufsätze - Manuskripte

Bücher - Aufsätze - Manuskripte

bilden ein Herzstück unserer Arbeit

Hier entsteht eine Sammlung zum Teil längst vergessener Dokumente über Ost- und Westpreußen, von denen die meisten nur noch in wenigen Bibliotheken vorhanden sind. Hier kannst du sie online lesen und - wenn du sie dauerhaft haben möchtest - gerne auch zum eigenen Gebrauch downloaden. Doch nicht nur antiquarische Bücher, auch Film- und Tondokumente, Aufsätze und Manuskripte familienkundlicher Bedeutung über Ost- und Westpreußen findest du hier.

Aber wie unterscheidet man eigentlich zwischen den einzelnen Dokumententypen, von denen hier die Rede ist? Als kleine Hilfestellung soll das folgende Glossar dienen:

Akte:
Schriftstücke, die bei Verwaltungs- oder Geschäftstätigkeiten anfallen und aufgrund eines gemeinsamen Merkmals zusammengefügt werden. Eine Akte besteht in der Regel aus mehreren Schriftstücken. Abgeschlossene Akten, die als historische Dokumente in einem Archiv aufbewahrt werden, sollten als Archivgut bibliographiert werden.

Archivgut:
Schrift-, Bild-, Ton- und Filmmaterial, das in einem Archiv aufbewahrt wird. Merkmale des Archivguts sind seine Singularität und sein Aufbewahrungsort. Sind diese Merkmale gegeben, können auch Materialien, die sonst den Dokumententypen Akte, Gesetz oder Verordnung, Manuskript, Karte, Zeitungsartikel, Ton- oder Filmdokument o. ä. zuzurechnen wären, als Archivgut bibliographiert werden.

Buch (Monographie):
Ein selbstständiges, in sich geschlossenes Einzelwerk eines Autors oder eines Autorenteams, wenn es den Text gemeinsam verantwortet. Auch mehrbändige Publikationen fallen hierunter, ebenso wie Broschüren, die im Buchhandel erschienen.

Buch (Sammelwerk):
Ein- oder mehrbändiges Werk mit gesonderten, einzeln verantworteten Beiträgen verschiedener Autoren, das in der Regel von einem Herausgeber oder einem Team editiert wurde. Dazu werden auch Wörterbücher oder Lexika gezählt. Sammelwerke, die nicht in einem Verlag erschienen und nicht über den Buchhandel zu beziehen sind, sollten als Graue Literatur bibliographiert werden.

Graue Literatur:
Druckschrift, die nicht in einem Verlag erschienen und nicht im Buchhandel erhältlich ist, sondern von Autoren oder Herausgebern selber publiziert und vertrieben wird. Beispiele: Schriften von Verbänden und Ministerien, Firmenschriften, Flugblätter, Werbebroschüren. Solche Schriften werden häufig primär oder sekundär im Internet als PDF-Dokument veröffentlicht. Sie sollten dennoch nicht als Internetdokument, sondern als Graue Literatur / Bericht / Report (einschl. ihrer Internetadresse) bibliographiert werden.

Manuskript:
Ein unveröffentlichtes hand-, maschinen- oder computerschriftliches Einzeldokument. Bei privater Vervielfältigung durch Kopie, Mehrfachausdruck o. ä. bleibt ein Manuskript ein Manuskript. Die Veröffentlichung im Internet macht ein Manuskript jedoch zum Internetdokument, die Veröffentlichung im Privatdruck zu Grauer Literatur. Vgl. Akte, Graue Literatur / Bericht / Report.

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